Datenverarbeitungsvereinbarung
Letzte Aktualisierung January 15, 2025
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
PROXIED LIMITED, im Folgenden als „Datenverarbeiter“ bezeichnet, und einer natürlichen oder juristischen Person, im Folgenden als „Datenverantwortlicher“ bezeichnet. Der Datenverarbeiter stellt mehrere Proxy-Lösungen für IP-Adressen bereit, darunter IP-Adressen für die Verbindung der Kunden mit dem Internet und Zugriff auf die Datenerfassungs- und Proxy-Management-Lösungen des Unternehmens (die „Dienste“).
Der Datenverantwortliche möchte die Dienste des Datenverarbeiters erwerben.
Die Parteien haben die Vereinbarung geschlossen, unter der sich der Datenverarbeiter verpflichtet hat, Dienste bereitzustellen, wie in den Nutzungsbedingungen von PROXIED LIMITED beschrieben. Im Zuge der Bereitstellung von Diensten für den Datenverantwortlichen muss der Datenverarbeiter personenbezogene Daten im Namen und im Interesse des Datenverantwortlichen verarbeiten.
Durch die Nutzung der Website www.proxied.com stimmen Sie der Datenschutzrichtlinie zu, die ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden kann.
1. DEFINITIONEN
Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung, einschließlich ihrer Präambel und Anhänge, verwendeten großgeschriebenen Begriffe die unten angegebene Bedeutung: Geltende Datenschutzgesetze - bezeichnet alle nationalen oder international verbindlichen Datenschutzgesetze oder -vorschriften, die während der Laufzeit dieser Datenverarbeitungsvereinbarung jederzeit gelten.
Datenverantwortlicher bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die die Servicebedingungen akzeptiert hat und die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
Datenverarbeiter bezeichnet PROXIED LIMITED, die im Auftrag des Datenverantwortlichen im Rahmen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet.
Personenbezogene Daten bezeichnet alle Informationen in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person
Unterauftragsverarbeiter bezeichnet einen vom Auftragsverarbeiter beauftragten Subunternehmer, der im Rahmen seiner Rolle bei der Erbringung der Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Dienste bezeichnet die Bereitstellung von Proxy-Infrastrukturlösungen mit mehreren IP-Adressen durch das Unternehmen, einschließlich IP-Adressen für die Verbindung der Kunden mit dem Internet und Zugriff auf die Datenerfassungs- und Proxy-Verwaltungslösungen des Unternehmens. Die Dienste sind über die Website www.proxied.com zugänglich und nutzbar
2. VERPFLICHTUNGEN
2.1 Der Datenverantwortliche verpflichtet sich, seine Pflichten gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten und alle an den Datenverarbeiter ausgegebenen Verarbeitungsrichtlinien zu erfüllen.
2.2 Der Datenverantwortliche hat alle erforderlichen Datenschutzhinweise bereitgestellt und/oder alle Zustimmungen und Rechte eingeholt, die gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich sind, damit der Datenverarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten und Dienste gemäß der Vereinbarung und dieser Datenverarbeitungsvereinbarung bereitstellen kann.
2.3 Der Datenverarbeiter darf wissentlich keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass der Datenverantwortliche die geltenden Datenschutzgesetze verletzt.
2.4 Der Datenverarbeiter beurteilt nicht die Rechtmäßigkeit oder Konformität der Anweisungen des Datenverantwortlichen. Der Datenverantwortliche ist allein dafür verantwortlich und haftbar, dass seine Anweisungen vollständig rechtmäßig sind und den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen. Wenn der Datenverarbeiter vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass eine Anweisung eindeutig gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt, wird er den Datenverantwortlichen darüber informieren. Der Datenverarbeiter ist nicht dafür verantwortlich, Datenschutzgesetze einzuhalten, die speziell für den Datenverantwortlichen oder seine Branche gelten und nicht allgemein für den Datenverarbeiter gelten.
2.5 Insbesondere, aber unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, erkennt der Datenverantwortliche an und stimmt zu, dass er allein verantwortlich ist für: die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der personenbezogenen Daten des Datenverantwortlichen und die Mittel, mit denen er die personenbezogenen Daten erworben hat; die Einhaltung aller erforderlichen Transparenz- und Rechtmäßigkeitsanforderungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen für die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten, einschließlich aller erforderlichen Benachrichtigungen, Zustimmungen und Genehmigungen, die für die Nutzung der Dienste des Datenverarbeiters durch den Datenverantwortlichen erforderlich sind; Sicherstellung, dass er das Recht hat, die personenbezogenen Daten an den Datenverarbeiter zu übertragen oder Zugriff darauf zu gewähren, damit dieser sie gemäß den Bestimmungen der Servicebedingungen (einschließlich dieser DPA) verarbeiten kann; und Sicherstellung, dass seine Anweisungen an den Datenverarbeiter in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten den geltenden Gesetzen, einschließlich der geltenden Datenschutzgesetze, entsprechen. Der Datenverantwortliche informiert den Datenverarbeiter außerdem unverzüglich, wenn der Datenverantwortliche seinen Pflichten gemäß diesem Abschnitt nicht nachkommen kann.
3. DATENVERARBEITUNG
3.1 Der Datenverarbeiter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten gemäß den dokumentierten Anweisungen des Datenverantwortlichen zu verarbeiten, einschließlich in Bezug auf die Übertragung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation gemäß den Gesetzen, denen der Datenverarbeiter unterliegt.
3.2 Der Datenverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß dieser Datenverarbeitungsvereinbarung.Die Vereinbarung muss alle geltenden Datenschutzgesetze und geltenden Empfehlungen der Datenschutzbehörden oder anderer zuständiger Behörden einhalten.
3.3 Der Datenverantwortliche ermächtigt den Datenverarbeiter, im Namen des Datenverantwortlichen Vereinbarungen mit Unterverarbeitern für die Leistungsverpflichtungen im Rahmen der Datenschutzvereinbarung abzuschließen. Der Datenverarbeiter führt hiermit eine Liste der Unterverarbeiter, wie in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung dargelegt. Der Datenverantwortliche kann sich mit den derzeit vom Datenverarbeiter beauftragten Unterverarbeitern vertraut machen, indem er vom Datenverarbeiter schriftlich eine Liste dieser Unterverarbeiter anfordert.
4. ZUSAMMENARBEIT
4.1 Soweit angemessen und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Datenverarbeiter den Datenverantwortlichen bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person auf Auskunft und auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten auf deren Anfrage.
4.2 Im Falle von Anfragen von betroffenen Personen, zuständigen Behörden oder anderen Dritten an den Datenverarbeiter bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten, die unter diese Vereinbarung fallen, leitet der Datenverarbeiter diese Anfragen an den Datenverantwortlichen weiter.
4.3 In den Bedingungen Der Datenverantwortliche ist berechtigt, in angemessenem Umfang und gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen Maßnahmen zu ergreifen, um zu überprüfen, ob der Datenverarbeiter seinen Verpflichtungen aus dieser Datenverarbeitungsvereinbarung nachkommen kann und ob der Datenverarbeiter tatsächlich die Maßnahmen ergriffen hat, um diese Einhaltung sicherzustellen.
4.4 In den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen und in angemessenem Umfang unterstützt der Datenverarbeiter den Datenverantwortlichen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, vorherigen Konsultationen und anderen Mitteilungen an Datenschutzbehörden.
5. HAFTUNG
5.1 Die Haftung jeder Partei und aller ihrer verbundenen Unternehmen, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder damit in Zusammenhang steht, ob vertraglich, aus unerlaubter Handlung oder aufgrund einer anderen Haftung, unterliegt den in der Vereinbarung festgelegten Beschränkungen und Ausschlüssen.
5.2 Der Datenverarbeiter hat das Recht Recht auf Erstattung angemessener Ausgaben, Kosten und Gebühren, die aufgrund ungenauen, unvollständigen oder rechtswidrigen Anweisungen des Datenverantwortlichen und/oder unbegründeter, übertriebener und/oder dem Datenverarbeiter unangemessen unverhältnismäßige Kosten verursachender Kooperationsanfragen entstanden sind.
6. SICHERHEIT
6.1 Der Datenverarbeiter schützt die personenbezogenen Daten vor Vernichtung, Änderung, rechtswidriger Verbreitung oder rechtswidrigem Zugriff. Die personenbezogenen Daten sind auch vor allen anderen Formen rechtswidriger Verarbeitung zu schützen. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten der Umsetzung sowie unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten des Einzelnen ergreift der Datenverarbeiter angemessene Maßnahmen.
6.2 Der Datenverarbeiter stellt sicher, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten nur den erforderlichen Mitarbeitern gewährt wird, die im Rahmen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung direkte Arbeitsfunktionen ausführen. Der Datenverarbeiter stellt sicher, dass diese Mitarbeiter die Vertraulichkeitsverpflichtungen im gleichen Umfang einhalten wie der Datenverarbeiter im Rahmen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung.
6.3 Der Datenverarbeiter verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Datenverantwortlichen personenbezogene Daten, die im Rahmen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung verarbeitet werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig verfügbar zu machen, mit Ausnahme von Unterverarbeitern, die im Rahmen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung beauftragt werden.
6.4 Der Datenverarbeiter ergreift alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung und benachrichtigt den Datenverantwortlichen umgehend, wenn versehentlich oder unbefugt auf personenbezogene Daten zugegriffen wird oder wenn andere Sicherheitsvorfälle (Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten) auftreten.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Alle in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung genannten Definitionen haben dieselbe Bedeutung wie in der Vereinbarung festgelegt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.y sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist.
7.2 Die Bestimmungen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung gelten während der Zeit, in der der Datenverarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Datenverantwortliche der Datenverantwortliche ist.
7.3 Diese Datenverarbeitungsvereinbarung gilt, solange die Dienste dem Datenverantwortlichen wie in der Vereinbarung festgelegt bereitgestellt werden, es sei denn, die Parteien kündigen die Vereinbarung aus den darin genannten Gründen.
7.4 Nach Ablauf dieser Datenverarbeitungsvereinbarung löscht der Datenverarbeiter nach Wahl des Datenverantwortlichen, wie dem Datenverarbeiter mitgeteilt, alle personenbezogenen Daten oder gibt sie an den Datenverantwortlichen zurück und stellt sicher, dass jeder Unterverarbeiter dasselbe tut.
7.5 Diese Datenverarbeitungsvereinbarung ist ein integraler Bestandteil der Vereinbarung („Servicebedingungen“) zwischen den Parteien.