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Rückerstattungsrichtlinie

Letzte Aktualisierung 15. Januar 2025

Mit dieser Richtlinie legt die in HONG KONG unter der Adresse UNIT B, 11/F YAM TZE COMM BLDG 23 THOMSON RD WAN CHAI, HONG KONG ansässige PROXIED LIMITED („Unternehmen“) die Bedingungen für Rückerstattungen fest, welche im Rahmen einer vertraglichen Beziehung zwischen dem Unternehmen als Dienstanbieter und einer natürlichen Person oder Einrichtung („Nutzer“) als Dienstleistungsempfänger geltend gemacht werden können.

1. Grundsatz der Nicht-Rückerstattung

Sämtliche vom Nutzer entrichteten Gebühren sind grundsätzlich weder stornierbar noch erstattungsfähig. Dies gilt auch für Entgelte, die für einen fortlaufenden Service geleistet wurden.

2. Ausnahmen vom Grundsatz der Nicht-Rückerstattung

2.1 Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht ausschließlich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Erwerb aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen, unbrauchbar ist oder nur mit erheblichen Einschränkungen genutzt werden kann.

2.2 Die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs setzt voraus, dass der Nutzer dem Unternehmen unverzüglich die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einräumt. Wird dem Unternehmen dieses Recht auf Nacherfüllung nicht gewährt, entfällt der Rückerstattungsanspruch.

2.3 Die Pflicht zur Mängelbeseitigung und die sich daraus ergebende Rückerstattungspflicht beziehen sich ausschließlich auf die vertraglich geschuldeten Leistungen des Unternehmens. Eine Pflicht zur Nacherfüllung und Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn die Funktionsfähigkeit der Leistung des Unternehmens aufgrund der Inkompatibilität mit Software von Drittanbietern beeinträchtigt ist. Hiervon ausgenommen ist Software von Drittanbietern, die in einer Leistungsbeschreibung auf der Verkaufsseite jedes Produktes als kompatibel ausgewiesen ist.

2.4 Behebt das Unternehmen den Mangel innerhalb von 24 Stunden, nachdem es durch den Nutzer unverzüglich benachrichtigt wurde und die Möglichkeit zur Nacherfüllung erhalten hat, so ist ein Rückerstattungsanspruch, der auf diesem Mangel beruht, ausgeschlossen.

3. Ausschluss einer Rückerstattung

Ein Anspruch auf Rückerstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Nutzer die Dienste des Unternehmens für rechtswidrige Zwecke verwendet hat.

4. Billigkeitsregelungen

Das Unternehmen behält sich vor, in Ausnahmefällen einen angemessenen Betrag zu erstatten, wenn die Gesamtheit aller Umstände eine Rückerstattung als sachgerecht und notwendig erscheinen lässt. Eine derartige Zusage begründet keine Bindung des Unternehmens für künftige Entscheidungen.

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